Aufenthaltsrecht

Betroffene von häuslicher Gewalt haben häufig Angst, ihr Aufenthaltsrecht bei einer Trennung zu verlieren. Es ist wichtig, sich bei einer Beratungsstelle zu informieren. Eine Beratung gefährdet Ihr Aufenthaltsrecht nicht!

Wichtig zu wissen

Haben Sie Ihr Aufenthaltsrecht durch Heirat in der Schweiz erhalten (Familiennachzug) und erfahren häusliche Gewalt, können Sie je nach Situation auch nach einer Trennung in der Schweiz bleiben.


Ein vorübergehender Aufenthalt ausserhalb der ehelichen Wohnung (z.B. in einem Frauenhaus oder in der Wohnung von Freunden) führt nicht zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Da die Rechtslage bei einer Trennung komplex und jede Situation anders ist, hilft Ihnen eine Beratung weiter.


Dazu ist es wichtig, dass es Beweise von den Gewaltvorfällen gibt. Wir empfehlen Ihnen folgendes:

  • Erstellen Sie Fotos von Verletzungen, Screenshots von Drohungen oder Beschimpfungen, die Sie auf WhatsApp, Facebook usw. erhalten haben.
  • Bewahren Sie die Beweise an einem sicheren Ort auf. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz.
  • Informieren Sie einige Personen aus dem Umfeld über die Gewalt, z.B. eine Person aus dem Freundeskreis, von der Arbeit, der Nachbarschaft oder der Schule.

Wo finde ich Hilfe?

Bei Fragen zum Aufenthaltsrecht nach einer Trennung können Sie sich hier beraten lassen:

Opferberatung Aargau, 062 835 47 90 oder Chat, www.opferberatung-ag.ch
Eine Fachperson erklärt die aktuelle Rechtslage und unterstützt Sie in Ihren nächsten Schritten. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Mit Übersetzung möglich.