Wichtig zu wissen
Haben Sie Ihr Aufenthaltsrecht durch Heirat in der Schweiz erhalten (Familiennachzug) und erfahren häusliche Gewalt, können Sie je nach Situation auch nach einer Trennung in der Schweiz bleiben.
Ein vorübergehender Aufenthalt ausserhalb der ehelichen Wohnung (z.B. in einem Frauenhaus oder in der Wohnung von Freunden) führt nicht zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung. Da die Rechtslage bei einer Trennung komplex und jede Situation anders ist, hilft Ihnen eine Beratung weiter.
Dazu ist es wichtig, dass es Beweise von den Gewaltvorfällen gibt. Wir empfehlen Ihnen folgendes:
- Erstellen Sie Fotos von Verletzungen, Screenshots von Drohungen oder Beschimpfungen, die Sie auf WhatsApp, Facebook usw. erhalten haben.
- Bewahren Sie die Beweise an einem sicheren Ort auf. Zum Beispiel bei einer Freundin oder am Arbeitsplatz.
- Informieren Sie einige Personen aus dem Umfeld über die Gewalt, z.B. eine Person aus dem Freundeskreis, von der Arbeit, der Nachbarschaft oder der Schule.