Familiennachzug
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Familienmitglieder (direkte Verwandte oder Ehepartner) von hier lebenden Personen in die Schweiz ziehen dürfen (Familiennachzug). Für welche Familienmitglieder ein Antrag gestellt werden kann, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Gesuchstellers ab. Auch Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) können unter Umständen ihre Familie nachziehen. Das Amt für Migration und Integration des Kantons entscheidet über das Gesuch und erteilt Auskünfte über die benötigten Dokumente und den genauen Ablauf des Verfahrens. Achtung: Der Familiennachzug muss innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden. Diese ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen (z.B. Ehepartner).