Die obersten rechtlichen Grundsätze sind in der Schweiz in der Bundesverfassung festgehalten. Ein wichtiger Bestandteil der Bundesverfassung sind die Grundrechte, die auf der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruhen. Sie schützen die menschliche Existenz (z.B. Recht auf Leben, Recht auf Hilfe in Notlagen) und schützen den Einzelnen gegen staatliche Gewalt oder Gruppen gegen Mehrheiten. Sie garantieren, dass niemand wegen seiner Herkunft, Rasse, Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung diskriminiert wird. Opfer von rassistischer Diskriminierung erhalten im Kanton Aargau kostenlos Unterstützung und Beratung. In der Schweiz herrscht Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.