Religion und Staat
Die Schweiz ist traditionell von der christlichen Religion geprägt. Es ist in der Verantwortung der Kantone, das Verhältnis von Religion und Staat zu bestimmen. In den meisten Deutschschweizer Kantonen, so auch im Kanton Aargau, werden die christlichen Religionsgemeinschaften als öffentlich-rechtliche Institutionen (Landeskirchen) anerkannt. Das heisst, dass ihnen der Staat gewisse Rechte überträgt. Konkret dürfen sie zum Beispiel von ihren Mitgliedern Steuern erheben. Im Kanton Aargau sind die römisch-katholische, die reformierte und die christkatholische Kirche Landeskirchen.