Alkohol / Tabak / Drogen

Wer Drogen besitzt, konsumiert oder verkauft, macht sich strafbar. Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.

Alkohol und Tabak

Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen. So dürfen Tabakwaren und alkoholischen Getränke im Kanton Aargau nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Für bestimmte alkoholische Getränke wie Spirituosen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.

Rauchverbot

Rauchverbote sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Der Kanton Aargau stützt sich auf das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und kennt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung.
Ein Rauchverbot gilt in:

  • Geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Museen, Kinos, Theater, Züge und Busse, Läden und Einkaufszentren).
  • Räumen, in denen mehrere Personen ihren Arbeitsplatz haben.

Ob in Restaurants geraucht werden darf, hängt von der Grösse des Restaurants ab. In vielen Restaurants gibt es Raucherräume.