Öffnungszeiten / Feiertage

In der Schweiz sind die meisten Läden am Sonntag geschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte an Bahnhöfen. Gesetzliche Feiertage sind kantonal geregelt.

Feiertage

Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton acht weitere offizielle Feiertage festlegen. Im Kanton Aargau sind die Feiertage nach Bezirken geregelt. In jedem Bezirk gibt es neun gesetzliche Feiertage, fünf davon sind im ganzen Kanton dieselben. Bei diesen fünf Feiertagen handelt es sich um folgende: Neujahr (1. Januar), Karfreitag (Freitag vor Ostern), Auffahrt (Donnerstag 40 Tage nach Ostersonntag), Nationalfeiertag (1. August), Weihnachten (25. Dezember).

Öffnungszeiten Läden

Die Ladenöffnungszeiten sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Aargau gibt es keine staatlich verordneten Öffnungszeiten. Theoretisch kann jeder Laden von Montag bis Samstag dann öffnen und schliessen, wann er möchte. Am Samstag schliessen die meisten Läden früher als unter der Woche. Am Sonntag sind die meisten Läden geschlossen. Ausnahmen sind Läden in den Bahnhöfen, die normalerweise 7 Tage geöffnet sind und meist auch früher öffnen und später schliessen als alle anderen.

Öffnungszeiten öffentliche Verwaltung

Die kantonale Verwaltung ist in der Regel Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Einige Stellen öffnen am Nachmittag bereits um 13.30 oder sind telefonisch länger erreichbar. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltungen sind sehr unterschiedlich. Vor allem in kleineren Gemeinden können die Öffnungszeiten eingeschränkt sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorher im Internet oder per Telefon zu erkundigen, wann die Schalter geöffnet haben.