Feiertage
Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton acht weitere offizielle Feiertage festlegen. Im Kanton Aargau sind die Feiertage nach Bezirken geregelt. In jedem Bezirk gibt es neun gesetzliche Feiertage, fünf davon sind im ganzen Kanton dieselben. Bei diesen fünf Feiertagen handelt es sich um folgende: Neujahr (1. Januar), Karfreitag (Freitag vor Ostern), Auffahrt (Donnerstag 40 Tage nach Ostersonntag), Nationalfeiertag (1. August), Weihnachten (25. Dezember).