Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt gibt es überall: in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz, im Internet, aber auch in einer Partnerschaft und der Familie. Es ist wichtig, sich nach einer Vergewaltigung medizinisch untersuchen zu lassen, auch wenn man keine Anzeige bei der Polizei erstatten will.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt meint Handlungen sexueller Art, die jemandem aufgedrängt oder aufgezwungen werden. Beispiele sind: sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, sexuelle Misshandlungen in der Kindheit, sexuelle Ausbeutung oder Vergewaltigung. Sexualisierte Gewalt findet auch im Internet statt. Beispielsweise, wenn intime Film- oder Fotoaufnahmen der Partnerin oder des Partners ohne Einwilligung auf Social Media verbreitet werden.

Sexualisierte Gewalt kommt in allen Gesellschaftsschichten und Altersgruppen vor und kann jede Person treffen. Sexualisierte Gewalt ist in der Schweiz verboten und wird bestraft.

Wichtig zu wissen

Die meisten Sexualdelikte werden nicht von Unbekannten verübt, sondern von Partnern, Ex-Partnern, Bekannten und Kollegen. Betroffene schämen sich häufig und leiden unter Schuldgefühlen. Es braucht Mut, sich Hilfe zu holen. Nach einer Vergewaltigung ist es aber wichtig, sich medizinisch untersuchen zu lassen. Eine Anzeige kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Polizei gemacht werden.

Wo finde ich Hilfe?

Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, sexualisierte Gewalt erlebt haben:

Medizinische Untersuchung
Lassen Sie sich wenn möglich innerhalb von 72 Stunden medizinisch untersuchen.

  • Eine ärztliche Untersuchung und Dokumentation der Verletzungen können Sie in Ihrer Hausarztpraxis machen lassen.
  • Falls nicht erreichbar, kontaktieren Sie bitte die Ärztliche Notfallnummer Aargau, 0900 401 501 (Fr. 3.23 pro Minute, Festnetz).

Rechtsmedizinische Untersuchung

  • Das Kantonsspital Aarau bietet kostenlose rechtsmedizinische Untersuchungen für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt.
  • Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Die Auswirkungen der Gewalt werden dokumentiert und die Spuren gesichert.
  • Falls gewünscht besteht eine Weiterleitung zur Opferberatung Aargau.
  • Kontakt: Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Gewaltopfer, 062 838 64 62.

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8-12 Uhr und 13.30-16 Uhr. www.ksa.ch/gewaltopfer

Sichern von Beweisen

  • Können Sie nicht sofort eine Hausarztpraxis oder ein Krankenhaus aufsuchen, bewahren Sie Beweise wie Kleidung in einem Papiersack auf.
  • Chatverläufe und SMS-Nachrichten können ebenfalls als Beweise dienen. Sichern Sie diese Daten.

Zusätzliche Unterstützung

  • Die Opferberatung Aargau bietet rechtliche und psychologische Hilfe.
  • Sie informiert auch über Vor- und Nachteile einer Strafanzeige.
  • Die Kosten für Vorsorgebehandlungen werden von der Opferhilfe übernommen, unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.
  • Kontakt: Opferberatung Aargau, 062 835 47 90 oder Chat, www.opferberatung-ag.ch