Zwangsheirat und Mädchenbeschneidung

Zwangsheirat und Mädchenbeschneidung sind in der Schweiz verboten. Nebst spezialisierten Fachstellen unterstützen auch Opferhilfe-Beratungsstellen.

Was ist Zwangsheirat?

Heiratet eine Person unter Druck der Familie und gegen den eigenen Willen, spricht man von Zwangsheirat. Verbleibt die Person gegen ihren Willen in einer Ehe, spricht man von Zwangsehe.
Beispiele für Zwang sind: (Mord-)Drohung, Erpressung, psychischer Druck oder körperliche Gewalt.

Nebst Frauen können auch Männer zu einer Heirat gezwungen werden. Opfer von Zwangsheirat sind häufig jünger als 18 Jahre alt.

Wichtig zu wissen

Zwangsheiraten und Zwangsehen sind in der Schweiz verboten und werden bestraft.

Betroffene von Zwangsheirat befinden sind in einer extremen psychischen Belastungssituation Für sie ist eine professionelle Hilfe oft überlebenswichtig.

Wo finde ich Hilfe?

Die folgenden Stellen beraten Betroffene und Fachpersonen vertraulich und kostenlos:

Was ist Mädchenbeschneidung?

Bei der Mädchenbeschneidung werden die weiblichen Genitalien beschnitten. Es gibt verschiedene Formen und Praktiken. Viele beschnittene Mädchen und Frauen leiden gesundheitlich und seelisch an den Folgen der Beschneidung.

Wichtig zu wissen

Mädchenbeschneidung ist in der Schweiz verboten und wird bestraft. Eltern machen sich auch dann strafbar, wenn sie die Beschneidung ihres Kindes ausserhalb der Schweiz organisieren.

Wo finde ich Hilfe?

Die folgenden Stellen beraten und unterstützen Betroffene und Fachpersonen:

  • Fachstelle Sexuelle Gesundheit Aargau, 062 822 55 22, www.seges.ch
    Die Fachstelle in Aarau berät Betroffene und Fachpersonen kostenlos und vertraulich.
  • Frauenklinik Kantonsspital Aarau, 062 838 50 63 oder Tel. 062 838 50 70, www.ksa.ch
    Beratung, gynäkologische Kontrolle, Defibulation in der Schwangerschaft. Bei Bedarf wird ein Dolmetscherdienst organisiert.
  • Caritas Schweiz, 041 419 23 55, www.caritas.ch
    Caritas Schweiz berät betroffene Familien kostenlos und vertraulich.