Kind anmelden
Für den Betrieb der öffentlichen Schule sind die Gemeinden zuständig. Um ein Kind für die Schule anzumelden, wendet man sich entweder an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung im Schulhaus.
Die obligatorische Schule bietet den Kindern eine Grundausbildung, die ihnen den Einstieg in weiterführende Ausbildungen ermöglicht. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos.
Für den Betrieb der öffentlichen Schule sind die Gemeinden zuständig. Um ein Kind für die Schule anzumelden, wendet man sich entweder an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung im Schulhaus.
Die obligatorische Schule ist in drei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt:
Die öffentlichen Schulen sind kostenlos. Knaben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht ist konfessionell neutral. Die meisten Kinder und Jugendlichen absolvieren ihre obligatorische Schulzeit an einer öffentlichen Schule (95%). Es gibt auch private Schulen. Falls Eltern ihre Kinder in eine private Schule schicken, müssen sie die Kosten in der Regel selber tragen.
Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über den Schulalltag und die Leistungen ihres Kindes zu informieren. Dazu finden Elterngespräche (zwischen Lehrperson und Eltern), Elternabende (Informationen der Schule an die Eltern) und Informationsveranstaltungen statt. Diese sind für die Eltern meist obligatorisch. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Wenn die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können (z.B. wegen Krankheit), müssen die Eltern die Schule darüber informieren. Sie sollten auch dafür sorgen, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen. Indem die Eltern die Schularbeiten und Hausaufgaben regelmässig anschauen und Interesse zeigen, können sie ihre Kinder unterstützen. Für Personen, die mit dem Schweizer Bildungssystem noch nicht vertraut sind, gibt es spezielle Informationsveranstaltungen, oft auch in anderen Sprachen als Deutsch.
Bei Fragen zur Schule sollten sich Eltern immer zuerst an die Lehrperson wenden. Diese kann auch weiterhelfen, wenn die Eltern Unterstützung benötigen. Auch die Lehrperson wird sich zuerst an die Eltern wenden, wenn sie das Gefühl hat, dass das Kind etwas braucht, oder es Fragen gibt. Es ist generell wichtig, dass die Eltern den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Bei psychischen oder sozialen Schwierigkeiten kann auch der Schulpsychologische Dienst den Kindern und ihren Eltern kostenlos Hilfe bieten.
Broschüre "Die Volksschule im Kanton Aargau"
Obligatorische Schule
Schule und Bildung
Kanton Aargau / Mehr Informationen