Mutterschaftsentschädigung
Frauen, die bei der Geburt ihres Kindes berufstätig sind, haben meistens Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. In dieser Zeit werden ihnen mindestens 80 Prozent des Lohnes bezahlt. Arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen sollten sich bei der Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA) erkundigen, ob sie auch Anspruch haben. Hier gibt es spezielle Regelungen. Während der ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten (Mutterschutz).